Schulpflege
Die Schulpflege wird alle vier Jahre neu gewählt. Das Präsidium wird vom Gemeinderat aus seiner Mitte bestimmt. Im Übrigen konstituiert sich die Schulpflege selbst. Die Schulpflege ist eine Kommission mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulpflege ergeben sich aus den kantonalen Gesetzen und Verordnungen über die Volksschule, dem Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung.
Stutz Hans, Präsident
Bereich Präsidiales
Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf
079 661 96 24 / E-Mail
Suter Jürg, Vizepräsident
Bereich Personal- und Schulentwicklung
Bleuler Walter
Bereich Personal- und Schulentwicklung / Bereich Präsidiales
Adam Markus
Bereich Schülerbelange / Bereich Präsidiales
Müller Silvana
Bereich Schülerbelange
Interessenbindungen
Gemäss Art. 17 der Gemeindeordnung Bassersdorf legen die Mitglieder der Behörden und Kommissionen ihre Interessenbindungen offen.
Interessenbindungen Schulpflege (Legislatur 2022 - 2026) [pdf, 98 KB]