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Ferienplan

Laden Sie hier den aktuellen Ferienplan der Schule Bassersdorf herunter. Der Ferienplan für das folgende Schuljahr wird jeweils nach den Sommerferien im SchoolApp und auf der Homepage veröffentlicht.

Jokertage

Wir bitten Sie, Ihre Ferien unbedingt an diejenigen Ihrer schulpflichtigen Kinder anzupassen. Für zusätzliche Freitage gelten die Richtlinien des Reglements „Jokertage“. Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich keine zusätzlichen Ferienverlängerungen (sei es vor oder anschliessend an die Schulferien) bewilligt werden (ausser Jokertage).

Grundsätzliches zu den Ferien

Die Sommer-, Herbst-, Sport- und Frühjahrsferien werden nach Möglichkeit gemäss DIN-Norm-Zählung auf die folgenden Wochen des Kalenderjahres angesetzt (Änderungen in späteren Jahren vorbehalten):

Ferien Kalenderwoche
Sportferien Wochen 8 und 9
Frühjahrsferien Wochen 17 und 18, ausnahmsweise Wochen 16 und 17, wenn der Ostermontag in die 16. Woche fällt oder wenn es der Schulbetrieb erfordert (z.B. wenn im Mai die Schulwochen durch Feiertage zu stark zerstückelt werden)
Sommerferien Wochen 29 bis 33
Herbstferien Wochen 41 und 42

Für die Wochenzählung nach DIN gilt folgende Norm

„Bei der Nummerierung der Kalenderwochen zählt als erste Kalenderwoche eines Kalenderjahres diejenige Woche, in die die ersten vier oder mehr Januartage fallen“. Die erste Kalenderwoche eines Kalenderjahres ist diejenige, die den ersten Donnerstag des Jahres enthält.

Diese Wochenzählung wird auch in den meisten Kalendern eingedruckt, so dass sich jedermann die oben erwähnten Ferien heraussuchen kann, sobald ihm ein Kalender des betreffenden Jahres zur Verfügung steht. Die Schulferien gelten als Schuleinstellungstage für die Schüler. Die Lehrerschaft wird teilweise auch in der Ferienzeit für Weiterbildung herangezogen.

Hinweis

Die maximal vier Weiterbildungstage der Lehrerschaft pro Schuljahr und damit verbundene Unterrichtseinstellungen sind nicht im Ferienplan enthalten. Sie werden - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend - zu je 50 % in der Schulzeit sowie in der unterrichtsfreien Zeit angesetzt und den Eltern zirka 3 Monate im Voraus bekannt gegeben.

Bei Unterrichtsausfall wegen Weiterbildung wird an den Vormittagen für die Kinder des Kindergartens und der Primarschule eine Betreuung angeboten. Die Eltern werden jeweils drei Wochen im Voraus über das Betreuungsangebot informiert und müssen ihre Kinder im Bedarfsfall anmelden.